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Last Update: Mittwoch, 9. Februar 2022
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Gutscheine – unbegrenzt gültig? | Verbraucherzentrale Hamburg
Gutscheine – unbegrenzt gültig?
Wie lange sind sie gültig? Wer darf sie einlösen? Muss der Gutschein auch bar ausgezahlt werden? Kann ich den Gutschein auch bei Insolvenz des Ladens noch einlösen? Hier erfahren Sie alles zu Ihren Rechten bei Gutscheinen.
1) Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, gültig.
2) Achtung, die Laufzeit von Gutscheinen kann in Einzelfällen auch kürzer als drei Jahre sein.
3) Die Summe eines Gutscheines kann nicht in bar ausgezahlt werden, allerdings ist es möglich, dass eine andere als die bestimmte Person einen Gutschein einlöst.
https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/gutscheine/gutscheine-unbegrenzt-gueltig
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Einblicke in Geschenkkarten
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Gutscheine – unbegrenzt gültig? | Verbraucherzentrale Hamburg
Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, gültig. Achtung, die Laufzeit von Gutscheinen kann in Einzelfällen auch kürzer als drei Jahre sein. Die Summe eines Gutscheines kann nicht in bar ausgezahlt werden, allerdings ist es möglich, dass eine andere als die bestimmte Person ...
https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/gutscheine/gutscheine-unbegrenzt-gueltig
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Gutscheine | Verbraucherzentrale Hamburg
Kann ich den Gutschein auch bei Insolvenz des Ladens noch einlösen? Hier erfahren Sie alles zu Ihren Rechten bei Gutscheinen. mehr. Newsletter: Mit Bonus geködert. Rabatte hier, Gutscheine da – um ihre Datenbanken mit Mail-Adressen für den Versand von Newslettern zu füllen, zeigen sich viele Unternehmen großzügig. Doch nicht alle ...
https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/gutscheine
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Umtausch – welche Rechte habe ich? | Verbraucherzentrale ...
Erstattet ein Verkäufer den Kaufpreis eines Artikels oder stellt er einen Gutschein aus, so tut er dies aus Kulanz. Bei Online-Käufen gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes 14-tägiges Widerrufsrecht. Ist die Ware mangelhaft, haben Verbraucherinnen und Verbraucher weitreichende Rechte. Der »Umtausch-Check« der Verbraucherzentralen gibt ...
https://www.vzhh.de/themen/einkauf-reise-freizeit/umtausch/umtausch-welche-rechte-habe-ich
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Gutscheine – unbegrenzt gültig?
Gutschein über eine Dienstleistung – etwa eine Stadtrundfahrt oder eine Kosmetikbehandlung – durchaus auf ein Jahr befristet sein, wenn im nächsten Jahr Lohn- und sonstige Kosten ansteigen werden und damit der Wert der Dienstleistung nicht mehr dem ursprünglichen Wert des Gutscheins entspricht. Ist der Gutschein – wie
https://www.vzhh.de/print/pdf/node/306
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Musterbrief: Widerspruch gegen eine Gutscheinlösung bei ...
Mit dem Abonnieren unseres Newsletters willigen Sie ein, dass wir Ihre E-Mail-Adresse zum Zwecke des Versands nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
https://www.vzhh.de/media/2736
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Kauf von Weihnachtsgeschenken
Wer einen Gutschein geschenkt bekommen hat, kann sich seine Ware selbst aussuchen. Damit kann Ärger bei einem möglichen Nichtgefallen und ein Umtausch vermieden werden. Doch Gutscheine gelten nicht unbegrenzt. Deshalb sollte unbedingt die Gültigkeitsdauer des Gutscheins geprüft und zusammen mit dem Geschenk mitgeteilt werden.
https://www.vzhh.de/print/pdf/node/4085
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Umtausch – welche Rechte habe ich?
Erstattet ein Verkäufer den Kaufpreis eines Artikels oder stellt er einen Gutschein aus, so tut er dies aus Kulanz. DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE. 3. Bei Online-Käufen gibt es ein gesetzlich vorgeschriebenes 14-tägiges Widerrufsrecht 4. Ist die Ware mangelhaft, haben Verbraucherinnen und Verbraucher weitreichende
https://www.vzhh.de/print/pdf/node/301
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Konzert oder Sportveranstaltung abgesagt – was nun?
Gutschein erhalten hatten und mit diesem nach dem 8. März 2020 selbst aktiv eine Nachholtermin gebucht haben. Für nach dem 8.€März€2020 gekaufte Tickets gilt weiterhin der Anspruch auf Auszahlung des Geldes, wenn das Event nicht stattfindet. Geld müssen Sie auch dann erhalten, wenn der Verweis auf einen Gutschein als unzumutbar gilt.
https://www.vzhh.de/print/pdf/node/3472
Verbraucherzentrale Hamburg Geschenkkarten Guthaben
Sie können das Verbraucherzentrale Hamburg Kartenguthaben ermitteln, indem Sie die Kasse / Helpdesk besuchen.
Geschenkkarten Guthaben
Optionen zur Überprüfung des Geschenkkartenguthabens
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Im Geschäft: Bringen Sie die Geschenkkarte zu einem physischen Geschäft des Einzelhändlers oder Restaurants, das die Geschenkkarte ausgestellt hat. Wenden Sie sich an einen Filialmitarbeiter oder Kassierer und bitten Sie ihn um Hilfe bei der Überprüfung des Kontostands. Normalerweise können sie die Geschenkkartennummer scannen oder manuell eingeben, um den aktuellen Kontostand anzuzeigen.
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Mobile App: Wenn der Herausgeber der Geschenkkarte über eine mobile App verfügt, laden Sie diese herunter und installieren Sie sie auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Melden Sie sich an oder erstellen Sie ein Konto und fügen Sie dann Ihre Geschenkkarte zur App hinzu. Die App sollte das verfügbare Guthaben anzeigen.
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Quittung: Wenn Sie kürzlich einen Kauf mit der Geschenkkarte getätigt haben, überprüfen Sie die Quittung. Auf einigen Belegen wird nach jeder Transaktion der Restbetrag angezeigt.
Abfrage des Geschenkkartenguthabens
Informationen für Verbraucherzentrale Hamburg Guthaben Abfrage der Geschenkkarte, um das verbleibende Guthaben und die Transaktionen anzuzeigen.
Quittung
Quittungen zur Überprüfung nutzen
Ladentheke
Guthaben an der Ladentheke erfahren
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Online Kontostand : Folgen Sie dem Link zur offiziellen Website des Händlers zur Überprüfung des Kontostands. Sie müssen die Kartennummer und die PIN eingeben, um das Kartenguthaben abzurufen.
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Telefonanruf : Rufen Sie die Support-Nummer des Händlers an und geben Sie die Kartendetails an. Sie können dann das Guthaben per Telefon abrufen.
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Rechnung / Quittung : Der Restbetrag der Karte wird auf der Einkaufsrechnung / Quittung ausgedruckt.
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Ladentheke : In der Regel kann der Kartensaldo an der Ladentheke eingesehen werden